Der Steuerpflichtige habe dazu ausgeführt, die Spezialanfertigung der Zahnspangen sei jeweils in … erfolgt. Die Einstellung der Lieferungen durch diesen Hersteller habe den Konkurs der D AG ausgelöst und die geplante Vermarktung habe nicht mehr erfolgen können. Dies habe auch dazu geführt, dass sämtliche Beteiligungen und Kontokorrent-Forderungen der Einzelfirma gegenüber der C AG vollständig wertberichtigt worden seien. In Bezug auf die Beteiligung an der C AG bejahte die VB im Ergebnis die Zuweisung zum Geschäftsvermögen sowie die Möglichkeit, eine Wertberichtigung im Steuerjahr 2012 vorzunehmen.