Der Steuerpflichtige habe zusammen mit seiner heutigen Ehefrau Z u.a. Reisen nach …, …, …, …, …, …, …, …, …, …, …, …, … und … unternommen. Bei vielen Reisen habe der Steuerpflichtige nicht nachweisen können, dass er an diesen Orten als Referent für "…" tätig war; die C AG habe im Jahr 2012 gar keine Erträge erzielt (die verbuchten Erträge im ersten Geschäftsabschluss [23. August 2012 bis 31. Dezember 2013] betragen lediglich Fr. 1'787.74). Die Reisekosten in der gleichen Periode beliefen sich auf Fr. 110'704.39. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern habe die Buchhaltungen der C AG revidiert und sei zum Schluss gekommen, dass ein grosser Teil davon (2013: Fr. 19'200.--;