Mit definitiver Veranlagung vom 8. Dezember 2014 setzte die Veranlagungsbehörde Y (im Folgenden: VB) das steuerbare Einkommen des Steuerpflichtigen auf Fr. 267'500.-- (direkte Bundessteuer) fest und nahm dabei - soweit hier noch von Interesse - folgende Aufrechnungen in Bezug auf die Wertberichtigungen der Firma C AG vor: Auf dem Kontokorrentguthaben betrug die Aufrechnung Fr. 36'184.-- und auf der bilanzierten Beteiligung Fr. 50'000.--. Die VB begründete die Aufrechnungen damit, dass es sich bei der bilanzierten Beteiligung und dem dazugehörigen Kontokorrent nicht um Geschäfts-, sondern Privatvermögen handle.