dieses neuartige Verfahren hat den Vorteil, dass die während der Behandlungszeit getragenen Plastikspangen nicht sichtbar sind. Nach Angaben des Steuerpflichtigen beinhaltete die Aufbauarbeit für die C AG auch die Teilnahme an europaweiten Kongressen und Seminaren als Referent für diese Firma. Mit definitiver Veranlagung vom 8. Dezember 2014 setzte die Veranlagungsbehörde Y (im Folgenden: VB) das steuerbare Einkommen des Steuerpflichtigen auf Fr. 267'500.-- (direkte Bundessteuer) fest und nahm dabei - soweit hier noch von Interesse - folgende Aufrechnungen in Bezug auf die Wertberichtigungen der Firma C AG vor: