v.d. gegen betreffend Bundessteuer 2012 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Der Steuerpflichtige X betreibt in A/BE als selbständig Erwerbstätiger (Dr. med. dent. eidg. dipl. Zahnarzt) eine Zahnarztpraxis. Im Steuerjahr 2012 hatte er steuerrechtlichen Wohnsitz in B/SO. Am 2. Dezember 2013 reichte der Steuerpflichtige die Steuererklärung 2012 ein. Im Geschäftsabschluss der Einzelfirma für das Jahr 2012 bilanzierte der Steuerpflichtige eine Beteiligung an der Firma C AG (Fr. 100'000.--) und das Kontokorrent gegenüber dieser Firma (Fr. 36'213.30) als Aktivum in der Einzelunternehmung.