Wirtschaftsfördernde Tätigkeiten kommen zweifellos zunächst einmal den geförderten Unternehmungen selbst zugute. Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht in erster Linie darum, den Gewinn der prämierten Unternehmungen zu steigern, sondern mit dem Wettbewerb "R.-Preis" Anreize für sämtliche Wirtschaftssubjekte zu schaffen, vermehrt innovative Projekte zu initiieren, die Arbeitsplätze schaffen oder den Know-how-Transfer unterstützen. Die Durchführung entsprechender Projekte liegt letztlich im Interesse der Allgemeinheit. Gemäss Art. 2 des Stiftungsstatuts sollen denn auch nicht in erster Linie erfolgreiche Unternehmungen weiter gefördert werden.