Dem Stiftungsstatut kann entnommen werden, dass die Stiftung ausschliesslich Massnahmen zur Struktur- und Innovationsförderung für die Solothurner Wirtschaft unterstützt. Den vorliegenden Jahresrechnungen kann entnommen werden, dass die Mittel effektiv - von den unvermeidbaren Verwaltungskosten abgesehen - für Vergabungen im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden. Dass die Stiftung für die Verwaltung ihres Wertschriftendepots Depotgebühren bezahlen muss, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dass die von der depotführenden Bank verlangten Depotgebühren über den Ansätzen der Konkurrenz liegen, wird zu Recht nicht geltend gemacht.