Die EStV verzichtete auf eine Stellungnahme. Mit Schreiben vom 12. Juli 2005 beantragte auch die Stiftung die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Dabei wurde ausgeführt, dass die Stiftung nicht der Förderung von Handel und Industrie diene, sondern dass sie Massnahmen zur Stärkung des solothurnischen Wirtschaftsraums unterstütze. Es würden namentlich Projekte unterstützt, die Arbeitsplätze schaffen oder die den Know-how Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft anregen würden. Der Stiftungsrat sei mit namhaften und hochqualifizierten Persönlichkeiten bestückt, die Garanten für die Gemeinnützigkeit der Stiftungstätigkeit seien.