Nach Art. 2 der Statuten bezweckt der Verein X., in Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen den Ausflugs- und Fremdenverkehr zu fördern. Unbestrittenermassen liegen die Hauptaufgaben des Vereines X. darin, Kontakte zu vermitteln und Auskünfte zu erteilen, die den Einwohnern und Gästen zugute kommen. Der Verein verteilt jährlich den Lokal-Fahrplan an sämtliche Haushalte, erstellt den Ortsprospekt, er hilft, an geeigneten Orten Sitzbänke zu errichten und unterstützt den Unterhalt der Ruine. Dies sind alles Verrichtungen, von denen gesagt werden kann, dass sie im Interesse der Gemeinde X. und ihrer Einwohner liegen.