BdBSt Art. 43, DBG Art. 47 - Übergangsrecht, Bemessungslücke, Lückenfüllung. Bezüglich der bundesrechtlichen Besteuerung von Liquidationsgewinn im Jahre 1994 besteht eine unechte Lücke. Der Gewinn ist gemäss dem alten Recht (BdBSt) zu besteuern. Urteil BSt 1997/29, 36-37 vom 15.2.1999 Sachverhalt: 1. X. war bis ins Jahr 1995 als selbständigerwerbender Car-Unternehmer tätig. Im Rahmen seiner Geschäftsaufgabe veräusserte er 1994 zwei seiner vier Reisecars und realisierte damit einen steuerbaren Liquidationsgewinn von Fr. 378'000.--. Die beiden verbleibenden Cars verleaste er im Folgejahr 1995. Zudem vermietete er die nun nicht mehr selber benutzte Einstellhalle in Gretzenbach.