KSGE 1997 Nr. 10 DBG Art. 132 Abs. 3 - Form- und Fristanforderung an eine Einsprache gegen eine Bundessteuer-Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen. Urteil BSt 1996/11 vom 12.5.1997 Sachverhalt: 1. a) Trotz eingeschriebener Mahnung hatte der Steuerpflichtige in der Eingabefrist keine Selbsttaxation 1995 eingereicht. Am 20. Oktober 1995 wurde ihm die direkte Bundessteuer 1995/1996 nach Ermessen eröffnet. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurde auf Fr. 200'000.-- festgesetzt. Das steuerbare Einkommen betrug Fr. 187'500.--. b) Mit Schreiben vom 20. November 1995 erhob die Vertreterin des Steuerpflichtigen Einsprache gegen die Ermessensveranlagung.