Dazu gehören auch besondere Entgelte oder geldwerte Vorteile, die neben den Einkünften im engeren Sinn oder an deren Stelle gewährt werden, insbesondere alle geldwerten Leistungen der Gesellschaft an die Inhaber gesellschaftlicher Beteiligungsrechte, die keine Rückzahlung der bestehenden Kapitalanteile darstellten. Dieser Tatbestand wird verwirklicht, d. h. ein Aktionär erzielt eine steuerbare geldwerte Leistung aus seiner Beteiligung, „wenn er seine Beteiligungsrechte zu einem über dem Nominalwert liegenden Wert gegen Gutschrift auf einem Aktionärsdarlehenskonto und/oder als Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Aktien in eine von ihm beherrschte andere Gesellschaft, beispielsweise eine