BdBSt fällt in die Steuerberechnung jedes Einkommen aus beweglichem Vermögen. Dazu gehören auch besondere Entgelte oder geldwerte Vorteile, die neben den Einkünften im engeren Sinn oder an deren Stelle gewährt werden, insbesondere alle geldwerten Leistungen der Gesellschaft an die Inhaber gesellschaftlicher Beteiligungsrechte, die keine Rückzahlung der bestehenden Kapitalanteile darstellten.