Zur Begründung führt er aus, die getätigten Geschäfte seien darauf zurückzuführen, dass A. sich von seinen 150 Aktien der A. AG habe trennen wollen. Gleichzeitig seien die folgenden Ziele verfolgt worden: Hälfte der Uebernahme dieser Aktien durch die beiden Mitaktionäre B. und X. keine Aufsplitterung der Beteiligungen an der A. AG; Fortsetzung des freundschaftlichen Einvernehmens unter den Mitaktionären und ihren Familien; wirtschaftlich tragbare Finanzierung für den Aktienkauf; Einigung über die Bewertung der Aktien der A. AG. Mit den verschiedenen Transaktionen hätten diese Ziele erreicht werden können.