Uebernahme von 75 Aktien von A. durch B SA; Uebernahme von 25 Aktien von B. durch B. SA; Uebernahme von 75 Aktien von X. durch X. SA. Stattdessen wurden Aktienpakete hin und her verkauft. Der Beschwerdeführer, der seine Beteiligung ja erhöhen wollte, verkaufte seine gesamten Aktien an die B. SA von B.. Gleichzeitig veräusserte B. , der ja sein Engagement auch vergrössern wollte, die von ihm privat gehaltenen Aktien an die vom Beschwerdeführer mehrheitlich beherrschte X. SA. Auch C. erwarb persönlich Aktien, verkaufte sie aber unverzüglich an die X. SA weiter, an der er zu 40% beteiligt war.