KSGE 1997 Nr. 3 BdBSt Art. 21 Abs. 1 lit. c - Einkommen aus geldwerter Leistung. Transponierung. Eine steuerbare geldwerte Leistung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seine Beteiligungsrechte an einer Drittfirma in eine von ihm mehrheitlich beherrschte Gesellschaft zu einem über dem Nominalwert liegenden Wert gegen Gutschrift einbringt. Urteil BSt 1996/10 vom 28.4.1997 Sachverhalt: 1. a) A., Aktionär der A. AG mit einer Beteiligung von 50% (150 Aktien), wünschte sich 1988 von seiner Beteiligung zu trennen.