Die Liegenschaft (inkl. die beiden früher nicht betrieblich genutzten Wohnungen) dürfte heute ungefähr zu zwei Dritteln vom Elektro-Installationsbereich genutzt werden und zu einem Drittel als Garagewerkstatt dienen. Die bestehende Tankstelle wurde von der X. AG seinerzeit nicht selber betrieben, sondern verpachtet. An diesem Pachtverhältnis hat sich trotz des Aktienverkaufs nichts geändert. 3. Am 29. März 1990 erkundigte sich die Y. AG bei der Revisionsabteilung der Solothurnischen Steuerverwaltung unter Angabe der Namen der betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich nach den Steuerfolgen des geplanten Aktienverkaufs.