Zu diesem Zweck übernahm die Y. AG bzw. die Y. Elektroanlagen AG seinerzeit einen Teil des Personals der X. AG. c) Die der X. AG gehörende Liegenschaft bestand im Zeitpunkt des Aktienverkaufs aus zwei Wohnungen (wovon eine durch die Familie X. bewohnt), dem Werkstattkomplex und den Autoeinstellplätzen. Die Wohnungen wurden in der Folge in Büros des Installationsbetriebes umfunktioniert und ein Teil der seinerzeitigen Autoeinstellplätze dient heute als Lager dieses Bereiches. Die Liegenschaft (inkl. die beiden früher nicht betrieblich genutzten Wohnungen) dürfte heute ungefähr zu zwei Dritteln vom Elektro-Installationsbereich genutzt werden und zu einem Drittel als Garagewerkstatt dienen.