Weil sich die der X. AG gehörende Liegenschaft in unmittelbarer Nähe des Hauptsitzes der Y. AG befindet, ergab sich andererseits die Gelegenheit, die der Y. AG gehörende Elektroinstallationsabteilung in eigenen Gebäudlichkeiten rechtlich zu verselbständigen. Gemäss Handelsregistereintrag vom 28. März 1995 wurde die X. AG in Y. AG Elektroanlagen AG mit der Zwecksetzung Projektleitung, Installation, Unterhalt und Reparatur von Stark- und Schwachstromanlagen umfirmiert.