Die X. AG führte im Zeitpunkt des Aktienverkaufs eine Autofirma-Vertretung. X. verpflichtete sich durch Geschäftsführungsauftrag, die betriebsspezifischen Aktiven der X. AG, die mit dieser Vertretung zusammenhingen (Markenfahrzeuge, Spezialwerkzeuge, Ersatzteile, spezielles Fahrzeugzubehör usw.) zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 1990 im Namen und auf Rechnung der X. AG zu verkaufen.