Mit Kaufvertrag vom 2. Juli 1990 hat X. sämtliche Aktien der Garage X. AG (nachstehend X. AG) an die Y. AG verkauft. Der Aktienkaufpreis wurde gemäss Zwischenabschluss der X. AG per 30. Juni 1990 auf Fr. 4'685'000.-- festgelegt, zuzüglich der sich gemäss Jahresabschluss per 31. Dezember 1990 in der Gesellschaft befindlichen flüssigen Mittel (Netto-Liquidität). In der Zwischenbilanz per 30. Juni 1990 wurden die der X. AG gehörende Liegenschaft mit Fr. 4'500'000.-- und die sich im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Betriebseinrichtungen (von der Y. AG zu übernehmende Werkstatteinrichtungen) mit Fr. 185'000.-- bewertet. b)