Dies alles vor dem Hintergrund, dass beim Bau der Salzsilos mit ca. 2 bis 2,5 Monaten Bauzeit gerechnet wurde. Ganz offensichtlich wäre bei einer besseren Zeitplanung der Vergabebehörde gar nie eine Dringlichkeit aufgekommen, insbesondere da auch vermutet werden darf, dass der Anlass für die Ausschreibung des Salzsilobaus im Frühling 2009 wohl auch darin begründet lag, dass der bisherige Salzbezug bekanntermassen zeitlich limitiert war. Die Beschneidung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten wäre mit einer besseren Zeitplanung der Vergabebehörde zu vermeiden gewesen.