Vorliegend hat die Schätzungskommission der Beschwerde nach Eingang zwar die aufschiebende Wirkung erteilt, diese aber – nach Prüfung der eingeforderten Unterlagen – wieder aufgehoben. Grundlage dieses Entscheides war die dokumentierte Äusserung der Vergabebehörde, dass das Kreisbauamt II nur noch bis Ende 2010 Salz im Werkhof NSNW AG in Oensingen beziehen kann und dass die übrigen Salzlager (Olten, Zuchwil und Erlinsbach) in erheblicher Distanz liegen. Nach Meinung der Schätzungskommission wurde der Nachweis erbracht, dass die ausgeschriebenen Salzsilos rasch benötigt werden, um den Winterdienst 2010/2011 im betreffenden Gebiet zu gewährleisten. 2.3. Soweit die vorliegenden Fakten.