SOG.2002.46 Öffentliches Beschaffungswesen. Abgrenzung von Submissionsbeschwerde und Gemeindebeschwerde. Sachverhalt: Nach durchgeführtem Projektwettbewerb verwarfen die Stimmbürger der Einwohnergemeinde den Projektkredit. Der Gemeinderat beauftragte darauf einen Architekten, ein redimenioniertes Projekt auszuarbeiten. Gegen diesen Beschluss erhob ein Konkurrent, Architekt X., Beschwerde an den Regierungsrat. Er machte darin u.a. geltend, der Gemeinderat habe seine Finanzkompetenzen überschritten und Bestimmungen des Submissionsreglementes verletzt. Der Regierungsrat leitete die Beschwerde an die Kantonale Schätzungskommission weiter. Aus den Erwägungen: 1. a) Gemäss § 59 Abs. 1 Bst.