Nicht angeschlossene Bauwerke wie z.B. eine frei stehende Garage sind nicht anschlussgebührenpflichtig, selbst wenn - um beim Beispiel zu bleiben - die Garage mit grosser Wahrscheinlichkeit regelmässig geputzt wird. Für den vorliegenden Fall heisst dies, dass die Teichanlage nicht an die Wasserversorgung angeschlossen ist und sich in einiger Entfernung von den angeschlossenen Liegenschaften befindet. Ein allfälliger Wasserverbrauch wäre dann durchaus vergleichbar mit der Bewässerung von Gartenanlagen.