Die EG R. sieht in ihrem Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren die Berechnungsart nach der Gesamtversicherungssumme vor, hat aber zusätzlich eine Anschlussgebühr für Bassins eingeführt, berechnet nach dem Kubikinhalt. Die Schätzungskommission und das Verwaltungsgericht (vgl. SOG 1987, Nr. 29) haben sich bereits einmal mit dieser Art von Anschlussgebühr im Reglement von R. auseinandergesetzt und sie als gesetzmässig erachtet.