Das Abgabeobjekt sind die Vorteile, die durch Rodungsbewilligungen entstehen. Die Höhe der Abgabe ist auf höchstens Fr. 12.-- pro m2 begrenzt. Nach Abs. 3 wird die Abgabe nach Massgabe der zu erwartenden Vorteile festgesetzt. Als Bemessungskriterien werden genannt: Zweck der Rodung; Dauer des Verlustes an Waldareal; Interesse an der Rodung (geschäftliches und öffentliches Interesse); Wertdifferenz zu vergleichbarem Boden im offenen Land; Ausbeutungsmöglichkeiten. Gemäss Abs. 4 erlässt der Kantonsrat Vorschriften über die Bewertung der einzelnen Kriterien, was er in der Ausgleichsabgabe-Vo gemacht hat. Eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an das Parlament ist nach Art.