Da die Abgabenhöhe nicht durch das Kostendeckungsprinzip begrenzt wird, können die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage bei Vorteilsabgaben nicht herabgesetzt werden. Gemäss Praxis bedürfen öffentlich-rechtliche Abgaben einer formell-gesetzlichen Grundlage, welche den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand der Abgabe und die Bemessungsgrundlagen der Abgabe so genau festlegt, dass einerseits der rechtsanwendenden Behörde kein übermässiger Spielraum verbleibt und andererseits die Höhe der Abgabe für den Pflichtigen voraussehbar ist. Dieses Legalitätsprinzip im Abgaberecht stellt ein verfassungsmässiges Recht dar.