Sachverhalt: Mit Verfügung vom 4. Mai 2000 genehmigte das Bundesamt für Energie, als verfahrensleitende Behörde im Plangenehmigungsverfahren nach 5 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Rohrleitungsanlagen (RLG, SR 746.1), die Erdgasleitung Rodersdorf-Lostorf und erteilte der X. AG auch die dazu nötige Rodungsbewilligung, welche im Kanton Solothurn 54'150 m2 Wald umfasst (wovon 200 m2 dauerhafte Rodung). Die Bewilligung wurde unter diversen Auflagen zum Schutz des Waldes erteilt. So wurde die Gesuchstellerin u.a. verpflichtet, zehn Mikrotunnels und einen Stollen zu erstellen, was für sie Kosten von etwa Fr. 80 Mio. zur Folge hat.