4. Wie oben gezeigt wurde, ist beim zivilprozessualen Bedarf von D. ein Grundbetrag von CHF 1'200.00 und somit ein zivilprozessualer Zuschlag von CHF 240.00 (20%) zu berücksichtigen. Zusammen mit dem Betrag von CHF 750.00 für die Miete und den unbestrittenen Positionen von CHF 500.00 für Unterhaltsbeiträge, CHF 326.00 für Krankenkasse, CHF 66.00 für Arzt etc. sowie CHF 100.00 für TV/Radio /Fernsehen ergibt dies einen Bedarf von CHF 3'182.00.