Ausserdem entspricht dies auch der jahrelangen Rollenverteilung, wonach D. den grösseren Teil der gemeinsamen finanziellen Lasten übernahm und die Lebenspartnerin dafür den Haushalt besorgte. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall auch der Umstand, dass sich D. und seine Lebenspartnerin gemeinsam als Beklagte in einem Verfahren befinden, in dem ihnen vorgeworfen wird, sie hätten zu Unrecht vorzeitig gekündigt. Zur Abklärung betreffend Feuchtigkeit/Schimmelbildung der Mietwohnung ist vorgesehen, nach Eingang der Gerichtskostenvorschüsse eine Expertise in Auftrag zu geben.