Ihm ist somit ein höherer Grundbetrag und mehr als die Hälfte der Mietkosten von insgesamt CHF 1'100.00 einzurechnen. Im konkreten Fall erscheint es angemessen, D. einen Grundbetrag von CHF 1'200.00 – dies entspricht ungefähr 70% des Grundbetrages für ein Ehepaar oder dem Betrag einer alleinstehenden Person – und CHF 750.00 (ca. 70%) als Mietkosten anzurechnen, was ungefähr dem Verhältnis der erzielten Netto-Einkommen zum Gesamteinkommen entspricht (CHF 3'168.00 für D.; rund CHF 1'500.00 für C.). Ausserdem entspricht dies auch der jahrelangen Rollenverteilung, wonach D. den grösseren Teil der gemeinsamen finanziellen Lasten übernahm und die Lebenspartnerin dafür den Haushalt besorgte.