An der vorinstanzlichen Verhandlung hatte sie ausgeführt, sie habe in einer Zeitung inseriert. Nach der Heirat sei sie nicht zu ihm gezogen, weil er gesagt habe, sie solle bei ihrer Schwester wohnen. Er wolle eine Wohnung suchen. Er habe ihr nicht die Wahrheit gesagt. c) Die Darstellungen der Parteien, wie sich ihre Beziehung entwickelte und die Eheschliessung zustande kam, gehen weit auseinander. Übereinstimmung besteht bloss – aber immerhin – insoweit, dass sie offenbar nie richtig zusammen gelebt haben. Auch die Ehefrau räumt ein, das Eheleben der Parteien sei «nur von sehr kurzer Dauer» gewesen.