Dazu sei es jedoch nicht gekommen. Das Eheleben sei gar nie aufgenommen worden. Er sei offensichtlich für eine Ausländerehe benutzt worden. Die Ehefrau entgegnet, die Parteien hätten sich während ihres Au-Pair-Aufenthalts in der Schweiz kennen gelernt. Sie habe sich ob des Interesses und der liebevollen Art des Beschwerdeführers sehr geschmeichelt gefühlt. Als ihre Au-Pair-Familie von der Heirat erfahren habe, sei ihr das Arbeitsverhältnis gekündigt worden. Das Versprechen, eine gemeinsame Wohnung zu suchen, habe der Ehemann nicht eingelöst. Mehrfach sei es zu sexuellen Übergriffen gekommen. An der vorinstanzlichen Verhandlung hatte sie ausgeführt, sie habe in einer Zeitung inseriert.