SOG 2011 Nr. 3 Art. 176 ZGB. Wenn die Ehegatten nie in einem gemeinsamen Haushalt lebten, besteht sowohl im Eheschutz- wie auch im Scheidungsverfahren keine Veranlassung, Alimente festzusetzen. Sachverhalt: Die Parteien (Ehefrau geb. 1987, Ehemann geb. 1944) heirateten am 20. Mai 2010. Am 4. August 2010 leitete die Ehefrau ein Eheschutzverfahren ein. Der Ehemann seinerseits beantragte am 27. August 2010, das Eheschutzverfahren in ein Klageverfahren betreffend Scheidung nach Art. 115 ZGB umzuwandeln.