Zu Recht bringen beide Anwälte vor, sie hätten wiederholt aktuelle Urkunden einreichen müssen. Weiter trifft es zu, dass der Gerichtspräsident nach der Anhörung vom 28. August 2007 von der Ehefrau die Einreichung weiterer Angaben und Unterlagen verlangt hat, weil ihre Wohnsituation unklar war und weil er die Möglichkeit einer höheren Belastung der ehelichen Liegenschaft abklären wollte. Dies hat einen gewissen Mehraufwand veranlasst. Es ist aber weder geboten noch angemessen, wenn Rechtsanwalt X. für die diesbezüglichen Abklärungen einen Aufwand betreibt, der nahezu einen Viertel eines Bundesordners füllt.