Eine Haftung aus einer Vertretung der ehelichen Gemeinschaft gab es ja schon lange nicht mehr, nachdem die Ehegatten schon lange nicht mehr zusammen lebten. Die von den Parteien schliesslich unterzeichnete Vereinbarung über die Scheidungsfolgen enthält denn auch nicht eine sonderlich komplizierte und umfangreiche Aufteilung des ehelichen Vermögens. Auch die Schuldenregelung gestaltet sich relativ einfach. Trotzdem ist davon auszugehen, dass diese Streitfragen einen nicht unerheblichen Mehraufwand verursacht haben. Sogleich ist aber festzuhalten, dass die Bemühungen der beiden Parteivertreter das gebotene und angemessene Ausmass weit überschritten haben.