Die vom Gerichtspräsidenten vorgenommenen Kürzungen sind jedoch konsequent und tragen dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung. Im Ergebnis und im Vergleich mit gleichgelagerten Fällen hingegen sind die festgesetzten Kostennoten immer noch ausserordentlich hoch. 5.a) Wie die oben wiedergegebenen Vorbringen der Rekurrenten zeigen, liegt der Hauptgrund für den immensen Aufwand der beiden unentgeltlichen Rechtsbeistände in den andauernden und umfangreichen Bemühungen um eine vergleichsweise Regelung der Scheidungsfolgen. Die beiden Anwälte haben untereinander und mit ihren Parteien verhandelt, bis sämtliche Punkte einer gütlichen Lösung zugeführt werden konnten.