Auch hier hätten sich die Parteien nur einigen können, weil sich die Anwälte hätten verständigen und ihre Seite von einer Kompromisslösung hätten überzeugen können. Wegen des lang andauernden Verfahrens hätten immer wieder aktuelle Urkunden eingeholt und eingereicht werden müssen, insbesondere auch wegen des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege, das erst auf Intervention der Parteianwälte behandelt worden sei.