Sonst hätte ein gerichtliches Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen. Zudem seien fortwährende Rücksprachen mit dem Klienten über die Verwertbarkeit der Urkunden notwendig gewesen. Genau so umstritten sei die elterliche Sorge gewesen. Er habe dem Gegenanwalt darlegen müssen, wie das gemeinsame Sorgerecht aussehen könnte. Auch der Unterhalt während des Verfahrens und nach der Scheidung sei umstritten gewesen. Auch hier hätten sich die Parteien nur einigen können, weil sich die Anwälte hätten verständigen und ihre Seite von einer Kompromisslösung hätten überzeugen können.