Dafür seien Besprechungen bzw. Parteiverhandlungen von beinahe acht Stunden notwendig gewesen. Allein die Korrespondenz habe einen Zeitaufwand von nahezu 30 Stunden beansprucht. Ohne eine Lösung und eine Einigung mit der Schwiegermutter seines Klienten wäre auch zwischen den Ehegatten keine einvernehmliche Lösung möglich geworden und die Vorinstanz hätte einen amtlichen Verkauf anordnen müssen. Zudem hätten sich die Parteien auf ein privates Schätzungsgutachten einigen können, mit entsprechendem zeitlichem Aufwand der Anwälte. Sonst hätte ein gerichtliches Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen.