Das Gericht sei sich dieser Probleme und Schwierigkeiten gar nicht bewusst geworden, weil es sich damit zum allergrössten Teil materiell gar nicht habe befassen müssen. Die Ehefrau habe aus dem Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes grosse Schulden gegenüber Lieferanten und ihrer Mutter gehabt, die ihr als Teilzeitangestellte behilflich gewesen sei. Rechtsanwalt Z. habe sich um die Interessen der Mutter der Ehefrau gekümmert. Er (Rechtsanwalt X.) sei aber hier notwendigerweise beratend miteinbezogen worden. Der Ehemann habe die gemeinsame Darlehensschuld bestritten und seinerseits Forderungen geltend gemacht, währenddem seine Mandantin die gemeinsame Schuld anerkannt habe.