Trotz der intensiven Diskussionen zwischen den Anwälten hätten noch die Anträge zu den Scheidungsfolgen grosse Gegensätze aufgewiesen. Nach einer mühsamen Annäherung in Teilschritten sei dann doch noch eine umfassende Nebenfolgeregelung zustande gebracht worden, wobei noch bis wenige Tage vorher um Einzelfragen gestritten worden sei. Die güterrechtlichen Fragen und die damit verbundenen finanziellen Probleme der Ehefrau seien nur mit grossem Einsatz lösbar gewesen. Das Gericht sei sich dieser Probleme und Schwierigkeiten gar nicht bewusst geworden, weil es sich damit zum allergrössten Teil materiell gar nicht habe befassen müssen.