Nahezu ein Viertel des eingereichten Ordners wie auch spätere Vorgänge beträfen dieses Thema. Entgegen der Auffassung des Gerichtspräsidenten sei zu den Kinderbelangen und zum Unterhalt wegen der misstrauischen und feindseligen Einstellung der Ehegatten lange Zeit keine Einigung möglich gewesen. Es sei sehr viel Mühe und Geduld erforderlich gewesen, bis diese harten Nüsse geknackt gewesen seien. Trotz der intensiven Diskussionen zwischen den Anwälten hätten noch die Anträge zu den Scheidungsfolgen grosse Gegensätze aufgewiesen.