Er offeriere die Vorlage des Schriftverkehrs sowie seine Handnotizen als Ausweis des tatsächlichen Aufwandes. Es habe nur ein einziger Verhandlungstermin stattgefunden. Thema des Rekurses sei deshalb, wie der Gerichtspräsident sachlich korrekt habe beurteilen können, welche effektiv notwendigerweise aufgewendete Zeit für die Erfüllung des Mandats zu entschädigen sei. Er sei pflichtgemäss darauf bedacht gewesen, für die bestehenden Probleme möglichst rasch sachlich korrekte und für die Parteien akzeptable Lösungen zu suchen, was sich jedoch als äusserst schwierig, anspruchsvoll und zeitraubend erwiesen habe.