Rechtsanwalt X. bringt vor, nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung habe ein unentgeltlicher Rechtsbeistand einen Anspruch auf einen Stundenansatz von CHF 180.00. Für seinen ausgewiesenen Aufwand von 112 Stunden sei ihm nur eine Vergütung von CHF 76.10 pro Stunde bewilligt worden. Die vorliegende Sache sei persönlich und finanziell bedeutend gewesen, was zu Verwirrungen, neuen Abklärungen und heftigen Konfrontationen geführt habe. Glücklicherweise sei eine korrekte und prompte Zusammenarbeit zwischen den Anwälten möglich gewesen.