Sachverhalt: Beiden Ehegatten war ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bewilligt worden. Nachdem sie ihre Anträge zu den Nebenfolgen der Scheidung eingereicht hatten, schlossen die Parteien eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. In seinem Urteil schied der Gerichtspräsident die Ehe, beliess die elterliche Sorge über die beiden Kinder beiden Eltern und genehmigte die abgeschlossene Ehescheidungskonvention. Die armenrechtliche Kostennote für Rechtsanwalt X. setzte er auf pauschal CHF 10'000.00, diejenige für Rechtsanwalt Y. auf pauschal CHF 8'500.00 fest (beide inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).