S. übernachtet zweimal pro Monat beim Vater. Drittens hat der Rekurrent bei der Vorinstanz noch gar kein entsprechendes Begehren gestellt. Der Gerichtspräsident hatte daher gar keinen Anlass, eine derartige Position zu prüfen. Und der Rekurs dient als Rechtsmittel nicht dazu, Versäumnisse einer Partei oder ihres Anwalts zu korrigieren, sondern den Entscheid der Vorinstanz zu überprüfen. Viertens schliesslich, sind Fr. 23.00 nicht einmal ein Prozent seines Notbedarfs von rund Fr. 3'000.00, so dass der Unterhaltsbeitrag ohnehin nicht zu ändern wäre, sind doch gewisse Bedarfspositionen – beispielsweise die Steuerlast – Schätzungen.