SOG 2009 Nr. 1 Art. 176 ZGB. Für die Besuchsrechtsausübung werden keine Autokosten und kein Anteil an den Grundbetrag für die Besuchswochenenden zugesprochen. Sachverhalt: Am 31. Oktober 2008 hob Frau M. ein Eheschutzverfahren an. Der Gerichtspräsident teilte am 22. Dezember 2008 die Tochter S. (geb. 2001) der Mutter zu und verpflichtete den Ehemann mit Wirkung ab 1. Januar 2009, seiner Gattin für S. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 820.00 plus Kinderzulage (Ziff. 4.a) und für sie persönlich vom 1. Januar 2009 bis 31. März 2009 einen solchen von Fr. 1'350.00, danach ab 1. April 2009 noch Fr. 1'050.00 (Ziff. 4.b), zu bezahlen. Das Verfahren wurde abgeschrieben.