Die Belege dazu muss er selbst zusammentragen. Dem Schuldner musste nach dem fett gedruckten Hinweis in der Verfügung klar sein, was geschieht, wenn er diesen Obliegenheiten nicht nachkommt. Für all dies brauchte er keinen Beistand eines Anwaltes. Hilfreich ist ein Anwalt allenfalls für eine Stellungnahme. Eine solche war aber, wie aus der Verfügung ebenfalls hervorging, fakultativ. Von Nutzen und damit notwendig ist eine Stellungnahme in einem derart einfachen Verfahren, wie es die Feststellung neuen Vermögens darstellt, nur bei besonderen Verhältnissen. Denn Gegenstand dieses Verfahrens ist in erster Linie die Feststellung tatsächlicher Verhältnisse.